Was regelt §20 SGB V genau?

Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. §20 SGB V verpflichtet gesetzliche Krankenkassen dazu, Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung anzubieten und finanziell zu unterstützen – dazu zählen unter anderem zertifizierte Präventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention.

Wichtig für Dich als Partner: Das ist keine freiwillige Kulanzleistung, die eine Krankenkasse gewähren kann, aber nicht muss. Es ist eine gesetzliche Pflicht, die für alle gesetzlichen Kassen gleichermaßen gilt.

Aus dem Gesetzestext: §20 SGB V verpflichtet die Krankenkassen, "Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und zur Verminderung von Krankheitsrisiken" zu erbringen. Den vollständigen Wortlaut findest Du auf gesetze-im-internet.de, dem offiziellen Portal des Bundesministeriums der Justiz.

Wie viel wird erstattet?

Die Krankenkasse erstattet 80–100 % des Kurspreises pro Kurs, mindestens aber 150 € pro Jahr bei zwei absolvierten Kursen. Die genaue Höhe kann von Kasse zu Kasse leicht variieren – die grundsätzliche Erstattungspflicht aber nicht.

Der Ablauf ist dabei bewusst einfach gehalten: Dein Mitglied oder Patient bezahlt den Kurspreis zunächst an Dich, absolviert den Kurs und reicht anschließend das Abschlusszertifikat bei der eigenen Krankenkasse ein. Die Erstattung läuft direkt zwischen Kunde und Krankenkasse – Du musst dafür nichts weiter tun.

Welche Kurse sind überhaupt erstattungsfähig?

Nur Kurse, die von der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) zertifiziert sind, gelten als förderfähig im Sinne von §20 SGB V. Diese Zertifizierung ist die Voraussetzung – ohne sie greift die Erstattungspflicht nicht, egal wie gut ein Kurs inhaltlich ist.

Was bedeutet das für Dich als Studio oder Praxis?

Zwei Dinge. Gegenüber Deinen Mitgliedern oder Patienten kannst Du ehrlich kommunizieren, dass sie für den Kurs mit geringen bis keinen Mehrkosten rechnen müssen – die genaue Erstattungshöhe hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab, deshalb bewusst nicht "kostenlos", aber eben auch kein Vollpreis-Risiko.

Gegenüber Dir selbst heißt es: Dieses Verkaufsargument beruht nicht auf einem Werbeversprechen, sondern auf einem Gesetz, das Du im Zweifel selbst nachlesen kannst. Das ist ein Unterschied, den auch zurückhaltende Mitglieder und Patienten spüren.

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